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Breite Puschen, mangelnde Profiltiefe, blanke Stellen - Polizei und Justiz haben auf die Reifen unserer Autos stets ein wachsames Auge.

Ein Kapitel für sich: die vorschriftsmäßige Bereifung. Hier
die wichtigsten Fragen: Erlischt die Betriebserlaubnis, wenn im Fahrzeugschein
nicht eingetragene Reifen montiert werden? Nicht automatisch. Das ist nur der
Fall, wenn dadurch "für den konkreten Fall" eine Gefährdung
von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (OLG Köln, Az. Ss 77/95). Aber:
Im Regelfall sind ein Bußgeld von 100 Mark und drei Punkte in Flensburg
fällig. Wie groß ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Profiltiefe?
Sie beträgt 1,6 Millimeter und muß im ganzen Umfang des Hauptprofils
vorhanden sein (mittlerer Bereich der Lauffläche mit etwa Dreiviertel der
Laufflächenbreite). Strafe bei Unterschreitung: 100 Mark, drei Punkte.
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Überbreite:
Gefährlich - deshalb erlischt die Betriebs-
erlaubnis |
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Der abgefahrene Reifen muß runter - selbst wenn die glatte Fläche viel kleiner wäre! |

Doch der gesetzliche Wert ist sehr niedrig angesetzt. Besser sind mindestens
vier Millimeter. Ist ein Ersatzreifen Pflicht? Nein. Doch wer ohne fährt,
riskiert unter Umständen bei einer Panne "unzulässig langes Liegenbleiben"
an verbotener Stelle, etwa auf der Autobahn. Bei der Profiltiefe gilt: mehr
ist besser, desshalb regelmäßig das Profil überprüfen!